Der linke Journalist Hüseyin Doğru wurde von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt, die ein faktisches Arbeitsverbot, die Sperrung seines Bankkontos und die Kündigung aller Versicherungen zur Folge haben. Insgesamt gilt: Wer sanktionierten Personen Geld- oder Sachzuwendungen ermöglicht, der macht sich strafbar. Durch diese brutale Maßnahme sind Hüseyin Doğru, seine Frau und Kinder nun auf die Gnade des deutschen Staats angewiesen, um soziale Leistungen für Nahrung und Wohnung zu erhalten. Ansonsten sind sie zu Obdachlosigkeit und Hungern verdammt.
Die EU hat sich mit der Sanktionierung von Personen ein Instrument geschaffen, mit dem sie politische Feinde identifiziert, verurteilt und ökonomisch ruiniert. Die Betroffenen haben keine legale Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Wie soll das auch möglich sein, wenn Anwälte kein Geld von den Sanktionierten annehmen dürfen? So behandelt die EU bestimmte publizistische Tätigkeiten als Bestandteil feindlicher Einflussnahme.
Aus erlaubter Kritik (Pressefreiheit) wird ein unerwünschter Sicherheitsfall, wenn die EU das beschließt. Dieses Vorgehen hat massive Auswirkungen auf unser aller Informationsmöglichkeiten. Kritische Journalist*innen müssen sich in Zukunft sehr gut überlegen, was noch geschrieben und gesagt werden darf, um nicht Gefahr zu laufen, selbst sanktioniert zu werden. Ob die wenigen kritischen Äußerungen zum Palästina-Konflikt oder dem Ukraine-Krieg möglich bleiben, ist fraglich.
Wir meinen, dass diese Sanktionierung mit der Meinungs- und Pressefreiheit zusammenpasst. Die Meinungsfreiheit ist ein Recht, das auch wieder entzogen werden kann und dazu an Bedingungen gebunden ist. Äußerungen, die sich gegen die Zwecke des Staats richten, sind nicht geschützt, sobald Menschen ihre Kritik praktisch umsetzen wollen, Inhalte „kämpferisch“ vorgetragen werden oder angebliche „Falschinformationen“ verbreitet werden. So auch die Vorwürfe gegen Hüseyin Doğru.
Die bürgerliche Meinungs- und Pressefreiheit ist so ein Instrument der Klassenherrschaft und keine zu verteidigende Errungenschaft. Sobald Journalist*innen als Störung staatlicher Ordnung und deren außenpolitischer Interessen auffallen, können sie hart bestraft und sanktioniert werden. Wer sich der verlangten Loyalität gegenüber Staat, Standort und Kriegsprogramm verweigert, bekommt vorgeführt, dass seine politische Freiheit nur soweit geht, wie es die Staatsgewalt erlaubt.
Die Empörung über nicht gewährte Meinungsfreiheit im Fall von Hüseyin Doğru greift deshalb zu kurz. Wir sollten uns und unseren Klassengeschwistern verdeutlichen, dass die bürgerliche Meinungs- und Pressefreiheit weder ein Zugeständnis, noch unser Mittel ist. Und schon gar nicht etwas, wofür es sich in ihren Kriegen zu sterben lohnt.
